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Parlament und Gesetze

Parlament und Gesetze

Über die Gesetze des Staates entscheidet sein Parlament per Abstimmung. Ein Abgeordneter schlägt ein Gesetz vor; in einer Republik können auch der Anführer und die Minister ohne Sitz eines vorschlagen. Außer dem Diktator hat jeder nur einen offenen Vorschlag zugleich; der Urheber kann ihn zurückziehen, solange er offen ist. Abstimmen dürfen nur Abgeordnete: einmal, Ja oder Nein, und die Stimme lässt sich nicht ändern; wer den Sitz verliert, verliert die Stimme.

Die Abstimmung dauert 24 Stunden. Zum Fristende wird ein Gesetz angenommen, wenn Ja die Nein-Stimmen übersteigt; bei Gleichstand oder ohne Stimmen wird es abgelehnt. Übersteigen die Ja-Stimmen die Hälfte der Parlamentssitze, wird das Gesetz ohne Warten angenommen; die Unabhängigkeit einer Region wartet immer die 24 Stunden ab. Schnelle Gesetze wie Steuern, Schatzübertragungen und Bündnisse nimmt statt des Parlaments der zuständige Minister oder der Anführer mit einer einzigen Zustimmung an; Staatsname und Flagge, die der Anführer vorschlägt, gelten sofort.

Die Ausrufung und die Aufhebung einer Diktatur sind 80-%-Gesetze. Sie werden sofort angenommen, wenn 80 % der Sitze mit Ja stimmen; zum Fristende, wenn 80 % der abgegebenen Stimmen Ja sind, ohne Mindestbeteiligung. Um eine Diktatur auszurufen, muss der Staat mindestens 7 Tage alt sein.

In einer Diktatur ruht die Anführerwahl, die Parlamentswahl läuft weiter. Gesetze außer den schnellen genehmigt der Diktator oder der zuständige Minister und sie gelten sofort; ein Gesetz, das binnen 24 Stunden nicht genehmigt wird, fällt weg. Das Parlament hebt die Diktatur mit derselben 80-%-Regel auf, der Diktator darf an dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Tritt der Diktator zurück, endet die Diktatur und wird nie weitergegeben; in beiden Fällen beginnt sofort eine vorgezogene Anführerwahl von 24 Stunden.

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